Unsere AGB

    Allgemeines

  • Nachfolgend wird der Auftraggeber als Bauherr genannt.
    1 . Vertragsgegenstand

  • Der Bauherr beauftragt EuroBauService mit der Erstellung eines Hauses, gemäss der EuroBauService Bau- und Ausstattungsbeschreibung (BAb.)

    > als Massivhaus schlüsselfertig lt. BAb. (SMH)
    > als Ausbauhaus lt. BAb. (ABH)
    > als Massivhaus mit Eigenleistungen lt. BAb. (MHE)
    > als Basishaus lt. BAb. (BSH)
    2 . Vertragsgrundlagen

  • Inhalt des Vertrages sind:

    > Bauvertrag
    > Grundskizzen (Inventar ist nicht Vertragsbestandteil)
    > EuroBauService Bau- und Ausstattungsbeschreibung
    > schriftliche Anlagen zu Zusatz- und Eigenleistungen
    > Sonderrücktrittsvereinbarung
    > Vollmachtsvereinbarung
    3 . Bauzeit

  • Von EuroBauService wird eine Regelbauzeit von längstens 10 Monaten eingehalten, nachdem die in Nr.6 und Nr. 5. 2 geregelten Voraussetzungen für den Baubeginn erfüllt sind. Nicht eingerechnet sind Zeiten von EuroBauService nicht zu vertretenden Behinderung der Ausführung oder Unterbrechung der Baustelle.
    4 . Vergütung

  • Der Gesamtpreis berechnet sich :
    Grundpreis des Hauses + Zusatzleistungen (Mehrpreis) - Eigenleistung (Minderpreis) + gesetzl. Ust

  • Ändert sich der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz, sind beide Seiten zu der entsprechenden Anpassung des Preises berechtigt, ausgenommen Leistungen, deren Erbringung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsbestätigung vorgesehen sind.

  • Der vereinbarte Gesamtpreis ist ein verbindlicher Festpreis. Sollte sich aus von EuroBauService nicht zu vertretenden Gründen der Baubeginn über 6 Monate nach Vertragsbestätigung hinaus verschieben, bleibt EuroBauService das Recht vorbehalten, für den Lohn- und Materialanteil der Leistungen einen billigem Ermessen entsprechenden Teuerungszuschlag zu berechnen.
    5 . Zahlung & Finanzierung

  • Die Zahlungsfälligkeit wird unabhängig von der Reihenfolge der Leistungserbringung nach Baufortschritt in Prozent vom Gesamtpreis in 7 Raten nach folgendem Schema vereinbart, das auch bei Erbringung von Eigenleistungen unverändert anwendbar bleibt.

  • Der Bauherr verpflichtet sich, die Zahlung des Gesamtpreises zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen durch die Finanzierungsbestätigung eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes mit Sitz in Deutschland sicherzustellen. Die Finanzierungsbestätigung muss gegenüber EuroBauService unwiderruflich und bis zur vollen Zahlung des Gesamtpreises zweckgebunden sein. Sie muss EuroBauService spätestens 3 Wochen vor Baubeginn vorliegen. Andernfalls steht EuroBauService ein Zurückbehaltungsrecht an Leistungen zu. Bei Nachweis der rechtskräftigen Forderungsfeststellung muss EuroBauService ein unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen die die Finanzierung bestätigende Bank eingeräumt sein.
    6 . Auftragsausführung

  • 1. Vor Beginn der Ausführung durch EuroBauService sind vom Bauherrn weiterhin folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:

    a) Vorlage der Originalbaugenehmigung einschliesslich sämtlicher Bauauflagen und ggf. einer Prüfstatik
    b) Nachweis über die Gebäudeeinmessung und Erstellung des Schnurgerüsts von einem zugelassenen Vermessungsbüro
    c) Vorlage von Anschlussgenehmigungen für Gas, Telekom, Wasser, Strom und Abwasser
    d) Freiheit des Baugrundstücks im Baubereich von Gebäudeteilen oder sonstigen Hindernissen
    e) Baustromkasten (220/380 V, 32 A je Phase) sowie Wasseranschluss ¾ Zoll für die gesamte Bauzeit, Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Bauherrn
    f) Vorlage eines Baugrundgutachtens (das Baugrundrisiko geht immer zu Lasten des Bauherrn)
    g) Schaffung einer anfahrtsmöglichkeit während der Bauzeit für schwere Baufahrzeuge (bis 45 t) bis 1 m an die Baugrube (ggf. Baustrasse u.ä.)
    h) ausreichende Lagerungsmöglichkeiten für Material und Erdaushub

  • 2. Nach Erfüllung vorstehender Vorraussetzungen wird gemeinsam der Baubeginn festgelegt

  • 3. Der Bauherr überträgt EuroBauService während der Abwicklung des Bauvorhabens bzw. Durchführung dieses Vertrages unwiderruflich das Hausrecht am Baugrundstück bzw. Bauobjekt
    7 . Versicherung der Baustelle

  • 1. Der Bauherr schliesst auf seine Kosten in ausreichender Höhe für die gesamte Bauzeit folgende Versicherungen ab und weist diese spätestens 4 Wochen vor Baubeginn EuroBauService nach:

    a) Bauherrenhaftpflichtversicherung
    b) Bauwesenversicherung (einschl. Glas)
    c) Rohbau-Feuerversicherung


  • 2. Bei Versäumnis des frischgerechten Nachweise ist EuroBauService berechtigt, die genannten Versicherungen im Namen und auf Kosten des Bauherrn einzudecken

  • 3. Der Bauherr tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche gegen die Versicherer an EuroBauService für die Dauer des Versicherungsschutzes ab

  • 4. Der Bauherr verpflichtet sich, aufgetretene Schäden sofort nach deren Bekanntwerden seiner Versicherung schriftlich anzuzeigen und dies EuroBauService schriftlich mitzuteilen

  • 5. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung von EuroBauService vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere unanwendbare von EuroBauService nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört bleibt der Vergütungsanspruch für die aufgeführten Teile der Leistung erhalten.
    8 . Gewährleistung & Abnahme

  • Für die Abnahme und die Gewährleistung gelten, soweit nicht nachstehend abweichend geregelt, die gesetzlichen Bestimmungen. Die Rückabwicklung des Bauvorhabens durch Rücktritt wegen mangelhafter Leistung oder in Form des Schadensersatzes statt der Leistung ist ausdrücklich ausgeschlossen Mangel sind vom Bauherrn schriftlich anzuzeigen und zu spezifizieren. Zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Minderung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist der Bauherr erst nach dem fruchtlosen Verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung berechtigt. Die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung hat schriftlich zu erfolgen. Für gelieferte und eingebaute Fabrikate, die einem Betriebsverschleiss unterliegen, gelten die Gewährleistungsbedingungen des Lieferanten.
    9 . Rücktritt

  • Weist der Bauherr nach, dass er aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen das Eigentum an dem Baugrundstück nicht erwerben oder innerhalb von 12 Monaten auch ein ersatzgrundstück nicht erwerben oder trotz Ausschöpfung aller aussergerichtlichen Rechtsbehelfe eine Baugenehmigung nicht erlangen kann, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dasselbe gilt, wenn eine bei Vertragsbestätigung eingeholte Darlehens- oder Finanzierungszusage aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nachweislich zurückgekommen wird im Falle des berechtigten Rücktritts hat der Bauherr die bereits in Auftrag gegebenen Projektierungsleistungen bis zum Höchstbetrag von 2.500.- EUR zu vergüten.
    10 . Allgemeine Vereinbarungen

  • 1. Handelt es sich beim Bauherrn im Sinne dieses Vertrages um mehrere Personen, haften sie als Gesamtschuldner. Sie ermächtigen sich gegenseitig bis zur Abwicklung des Vertrags unter Verzicht auf Widerruf zur Abgabe und Entgegennahme aller anfallenden Erklärungen und Zustellungen.

  • 2. Bei einheitlichem Vertragswerk (Abschluss des Bauverksvertrags und Vermittlung des zu bebauenden Grundstücks) anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Bauherr.

  • 3. Soweit Daten des Bauherrn in der EDV gespeichert werden, sichert EuroBauService die Einhaltung der Vorschriften des BDSG zu.

  • 4. Der Vertrag wird erst durch Unterzeichnung eines im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers oder Prokuristen von EuroBauService wirksam (Vertragsbestätigung). Bis zur Entscheidung über die Vertragsbestätigung ist der Bauherr an seine Vertragsunterschrift gebunden, längstens jedoch 3 Wochen.




































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